Pückler reichte es jedoch nicht, blind Unmengen von Geld in die ‚Landesverschönerung’ der Güter Muskaus zu investieren. Vielmehr war es ihm ein Anliegen, nachhaltig den jungen deutschen Landschaftsbau in Theorie und Praxis zu typisieren und in seiner Gestaltung zu professionalisieren, um ihn im gesellschaftlichen Ansehen französischen und englischen Pendants ebenbürtig zu machen.
Diesem ‚avantgardistischen’ Bedürfnis verlieh Pückler 1834 mit dem Druck des Bandes
Andeutungen über Landschaftsgärtnerei, verbunden mit der Beschreibung ihrer praktischen Anwendung in Muskau in Zusammenarbeit mit August Wilhelm Schirmer (1802–1866), Maler wie Illustrator an der königlichen Porzellan-Manufaktur Berlin, offen Nachdruck. Pückler schätze das Natürlichkeit vermittelnde Charisma englischer Gärten. Seine eigene, deutsche Gartenlehre entstand folglich in enger Anlehnung an die sich zurücknehmenden englischen Parklandschaften und in konsequenter Weiterentwicklung des französischen, streng geometrisch konstruierten Barockgartens. Eine seltene Erstausgabe von Pücklers Theoriewerk überreichte die britische Königin Elisabeth II. Bundespräsidenten Joachim Gauck anlässlich ihres Staatsbesuchs 2015 als Gastgeschenk. Ebenjenes Exemplar stellt eines der Highlights in der Bonner Ausstellung dar.
Fürst Pückler war ein Mensch mit vielen atypischen Facetten und Interessen. So beschränkte er sein literarisches Schaffen nicht ausschließlich auf eine Gartentheorie, vielmehr muss sein ausgeprägtes Selbstverständnis als aufgeklärter Kosmopolit entschieden sein Bedürfnis gefördert haben, sich mit der Reihe
Tutti Frutti , eine Sammlung biographischer, politischer oder religiöser Schriften, ungefragt öffentlichkeitswirksam auch zu drängenden sozial-politischen Fragen nachdenklich zu äußern. Pückler tat dies 1834 offensiv in Form einer reaktionären Analyse der politischen Ordnung Preußens. Der Fürst positionierte sich offen und entgegen der landläufigen Haltung seiner Standesgenossen als Befürworter eines Endes der Sklaverei sowie als Unterstützer eines Reformprozesses, an dessen Ende die Konstitutionalisierung einer ersten preußischen Verfassung stehen sollte.